1.Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen bilden einen Bestandteil jedes Angebotes der Firma WÄRMEPUMPENSERVICE und jedes
mit Ihr abgeschlossenen Vertrages. Abweichungen der Verträge, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht bindend, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Das Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich.
Änderungen der Geräte durch technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Firma WÄRMEPUMPENSERVICE .

3. Preise

Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise ab Werk, ohne Verpackung und ohne Nachlaß. Ohne Bestätigung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen maßgeblich.

4. Lieferzeit

Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Vertrages sind wir berechtigt, den Liefertermin neu festzusetzen. Für unverschuldete und fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen haften wir nicht. Im Falle der durch den Auftraggeber verursachten Verzögerung der Leistungsausführung oder der Unterbrechung hat der Auftraggeber alle durch die Verzögerung oder Unterbrechung auflaufenden Mehrkosten zu tragen, und wir können unsere Leistung und unseren Aufwand mittels Teilrechnung fälligstellen.

5. Zahlungsbedingungen

Die Preisstellung erfolgt in Euro. Soweit auf unserer Rechnung nicht andere Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine angegeben sind, gilt Zahlbar netto, prompt, ohne Abzug nach rechnungserhalt. Wir können angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von seitens des Auftraggebers sind ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. Zahlungen haben mit schuldbefreiender Wirkung auf eines der umstehend angeführten Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Bei Überschreitung desZahlungszieles, bei Annahmeverzug sowie bei Terminverlust sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe der zur Zeit üblichen Zinsen für Kontokorrentkredite zu verrechnen.
Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Mahnspesen, Interventionskosten sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen.
Vom Auftraggeber geltend gemachte Gewährleistungsansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
Stornierungen eines Auftrages aus welchen Gründen auch immer haben eine Stornogebühr von 20 % zur Folge.
Als Auftrag gilt das unterschriebene Angebot.

6. Terminverlust

Ist der Auftraggeber mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder eines Teiles davon durch mehr als 2 Wochen im Verzug, sind wir berechtigt, den gesamten Restkaufpreis sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Weiters wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn gegen das Vermögen des Auftraggebers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung bewilligt wird, oder wenn sich sonst in irgendeiner Form die Bonität und Kreditwürdigkeit mindern. Der Terminverlust berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Versand- und Übernahmebedingungen

Der Auftraggeber hat sogleich nach Erhalt der Ware an dem vereinbarten Abnahmeort diese zu überprüfen und zu übernehmen, oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und angenommen. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers außer es wurde anderes vereinbart.


8. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor.

b) Infolge vereinbarten Eigentumsvorbehaltes sind wir berechtigt, die Rückgabe des Liefergegenstandes zur Sicherstellung unserer Forderungen zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen als Rücktritt vom Vertrag gilt. Die neuerliche Auslieferung erfolgt nur gegen Zahlung oder Sicherstellung unserer Forderungen.

c) Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware 

I. Freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder

II. Zum Vertragspreis – abzüglich aller gewährten Boni, Rabatte und sonstigen Nachlässe unter Abzug einer Wertminderung von wenigstens 29 % des Vertragspreises gutzuschreiben .

d) Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechtes durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich und schriftlich unter Angabe der zur Rechtsverfolgung notwendigen Daten (Gläubiger, Gericht, Aktenzahl) Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.

e) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt.

9. Garantiebestimmungen

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz unseres Unternehmens. Es wird von den Vertragsteilen die Zuständigkeit des sachlich für Regau in Betracht kommenden Gerichtes für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gemäß §104JN als Wahlgerichtsstand vereinbart.


Für die Mangelfreiheit der Kaufgegenstände leisten wir grundsätzlich für den Zeitraum von zwei Jahren wie folgt Garantie: Die Gewährleistung bzw. Garantie erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Wir haften jedoch nicht für eine Beschädigung durch mechanische Beanspruchung und/oder Veränderungen durch witterungsbedingte Einflüsse einschließlich Frostschäden. 


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand